Beiträge / Dienstleistungen

Kirchenbeiträge, Beerdigungshilfe  2020

Angestellte und Rentner:  Der Kirchenbeitrag beträgt 1% des Netto-Einkommens
Solidarkasse Beerdigungsbeihilfe betragen 1,5 Lei / Monat

Hausfrauen, Schüler und Arbeitslose:  Kirchenbeitrag von 0,5 Lei / Monat
Solidarkasse Beerdigungsbeihilfe: 1,5 Lei / Monat

Schüler 14 – 18 Jahre: Kirchenbeitrag von 0,5 Lei / Monat
Solidarkasse Beerdigungsbeihilfe: – keine Gebühr

 

Kasualgebühren 2020

Taufen

Wenn ein Elternteil Mitglied unserer Kirchengemeinde ist: – Keine Gebühr

Wenn ein Elternteil Mitglied einer anderen evang. Kirchengemeinde unserer Landeskirche: 150 Lei

Wenn die Eltern aus dem Ausland kommen und dort auch leben: 100 Euro

 

Trauungen

Wenn ein Ehepartner Mitglied unserer Kirchengemeinde ist    –  keine Gebühr (wenn er sein KB bezahlt hat)

Wenn ein Ehepartner Mitglied einer anderen Kirchengemeinde unserer Landeskirche –  200,- Lei

Wenn ein Ehepartner Ausländer ist und keiner zu unserer Kirchengemeinde gehört – 200,- Euro

 

Beerdigungen

Wenn der Verstorbene Mitglied unserer Kirchengemeinde war –  keine Gebühr.    Den Angehörigen der verstorbenen Gemeindegliedern wird die Nächstenhilfe von 500,- Lei ausgezahlt.
Wenn der Verstorbene nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde war  – 450,- Lei.

Beisetzung ausländischer Urnen – 80,- Euro

Gedächtnisfeier für ehemalige Gemeindeglieder –  150,- Lei

Gedächtnisläuten (zur Zeit der Beerdigung) bei ehem. Gemeindegliedern im Inland – 20,- Lei
Gedächtnisläuten bei ehemaligen Gemeindeglieder im Ausland – 50,- Lei

 

Bestätigungen / Urkunden

Abstammungsurkunde Duplikat –   50 Lei
pro Nachweis für Ahnenforschung: für Mitglieder unserer Kirchengemeinde  –  50,- Lei/Stunde
Ahnenforschung für Ausländer (per Fax, Post oder e-Mail)  –  50,- Lei/ Amtshandlung

Kasualbestätigungen
– für Duplikate der Tauf-Konfirmation- und Trauscheine – 50,- Lei
Kasualbestätigungen für Gemeindeglieder:  keine Gebühr
– Kasualbestätigungen für Nicht-Gemeindeglieder  –  50,- Lei / Amtshandlung

Sonstiges:
– für eidesstattliche Einkommens-Erklärungen  – 1% des erklärten Wertes